Willkommen beim Online-Auftritt des Studienfachs Darstellendes Spiel

In einer Kooperation der Leibniz Universität Hannover, der HBK Braunschweig, der Hochschule für Musik und Theater Hannover, der TU Braunschweig und der Universität Hildesheim wird Darstellendes Spiel im fächerübergreifenden BA- und MA-Studiengang und weiterhin als Lehramt an Gymnasien als bundesweit einmaliges Studium angeboten. Darstellendes Spiel versteht sich als ein Theorie und Praxis integrierendes, wissenschaftlich-künstlerisches Studium. Das Schulfach Darstellendes Spiel - als drittes künstlerisches Fach der gymnasialen Oberstufe neben Musik und Kunst - wurde in Niedersachsen 1997 eingeführt. Damit ist Darstellendes Spiel in nunmehr zehn Bundesländern Unterrichtsfach in der Schule. Da Darstellendes Spiel wie Kunst und Musik ein wissenschaftlich-künstlerisches Fach ist, ist eine universitäre Ausbildung notwendige Voraussetzung. Durch die Vernetzung und Bündelung der Ressourcen der fünf niedersächsischen Hochschulen und die Kooperation mit Schulen und Theatern der Region entsteht ein innovatives und praxisnahes Studienangebot.

Eine Vorstellung der Studienorte finden sie hier.

 

Darstellendes Spiel im fächerübergreifenden Bachelor

Darstellendes Spiel im Master of Education Lehramt an Gymnasien

Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs

Für den BA-Studiengang stehen derzeit ca. 25 Studienplätze zur Verfügung. Die Zuweisung dieser Studienplätze an die Studienbewerber richtet sich ausschließlich nach der Rangfolge, die in der Zugangsprüfung erreicht wurde. Es müssen Praxiserfahrungen theaterpraktischer / theaterpädagogischer Arbeit und eine besondere Eignung für diesen Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung nachgewiesen werden.

Bewerbungen

Bewerbungen sind zu richten an:

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Immatrikulationsamt
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  • Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung im Darstellenden Spiel (.pdf),
  • eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses, bzw. des Halbjahreszeugnis,
  • ein ausführlicher Lebenslauf, der auch Auskunft über theaterpraktische Vorkenntnisse gibt, sowie ein Lichtbild,
  • Dokumentationen ausgewählter theaterpraktischer / theaterpädagogischer Arbeiten (Spiel- und / oder Anleitungspraxis, z.B. Fotos, Programmhefte o.ä., Projektentwürfe, eigene szenisch zu realisierende Texte, Kritiken, VHS-Video-Ausschnitte von insgesamt 5 Minuten Länge),
  • eine Erklärung, dass der Bewerber / die Bewerberin wesentlich an den dokumentierten Arbeiten mitgewirkt hat.
  • Bearbeitung dieser Aufgabe:  Schildern Sie einen für Sie markanten Moment innerhalb eines Aufführungsbesuches in zwei unterschiedlichen Theaterarbeiten (also zwei Momente im Rahmen von max. 1500 Zeichen)

Der Bewerbungsschluss endet am 15. März 2012 (Ausschlussfrist!)

Informationen zur Studienbewerbung an der HBK Braunschweig:
http://www.hbk-bs.de/studium/studienbewerbung/

Zugangsprüfung

Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen entscheidet die Prüfungskommission, in der alle fünf am Studiengang beteiligten Hochschulen vertreten sind, über die Zulassung zur Zugangsprüfung. Die Zulassung kann nicht erfolgen, wenn die Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass der Bewerber/ die Bewerberin keine Aussicht hat, diese Prüfung zu bestehen. Maßgeblich für die Feststellung der besonderen Eignung für diesen Studiengang ist der Gesamteindruck, der sich aus den Vorerfahrungen, dem im Feststellungsverfahren zum Ausdruck kommenden szenischen Verständnis, der Fähigkeit zur szenischen Realisation, der Ensemblefähigkeit sowie der Selbständigkeit und Originalität der Arbeit und der Fähigkeit zu deren Reflexion ergibt.

In einer Gesamtprüfung von ca. 30 Minuten sind folgende Leistungen nachzuweisen, die einzeln bewertet werden: 

Teilleistung 1: Eine vom Prüfling vorbereitete Einzelpräsentation mit Reflexion

Teilleistung 2: Eine vom Zulassungsausschuss gestellte Aufgabe zur szenischen Gruppenarbeit mit Reflexion

Teilleistung 3: Ein abschließendes Gespräch, dessen Inhalt sich auf den Verlauf der vorgeführten Leistungen bezieht. Gegenstand des Gesprächs können u.a. auch Fragen zur zeitgenössischen Theaterszene, zum Schultheater, zu Regiekonzeptionen und zur Theatergeschichte sein.

Die Einladung zur Prüfung erfolgt schriftlich ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Zum Bestehen der Zugangsprüfung müssen mindestens 50 % der maximal erreichbaren Punkte erzielt werden. Entsprechend den erreichten Gesamtpunktzahlen der bestandenen Zugangsprüfungen wird eine Rangfolge gebildet, die über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze entscheidet.

Fachvertreter an den Hochschulen

Leibniz Universität Hannover

Dr. Ole Hruschka

Fachstudienberatung 

Julia Bonn

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Prof. Dr. Dorothea Hilliger
Tel: (0531) 391-9260
E-Mail: d.hilligerhbk-bs.de 

Hochschule für Musik und Theater und Medien Hannover

Prof. Klaus-Jürgen Etzold
Tel: (0511) 3100-7602

E-Mail: kjetzoldt-online.de

Technische Universität Braunschweig

Prof. Dr. Erich Unglaub
Tel: (0531) 391-3469
E-Mail: e.unglaubtu-bs.de

Universität Hildesheim

Prof. Dr. Geesche Wartemann
Tel: (05121) 883 - 747
E-Mail: -

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Letzte Änderung: 24.04.2012